Neue Bauordnung NRW: Das ändert sich im Kreis Soest

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Neue Bauordnung NRW: Das ändert sich im Kreis Soest

NRW hat zum September 2026 seine Bauordnung reformiert - und das mit spürbaren Folgen für Bauherren im Kreis Soest. Wer sein Dachgeschoss zu Wohnzwecken ausbauen will, braucht dafür ab sofort keine Genehmigung mehr. Und auch der Bauantrag selbst läuft künftig digital.

© Judith Wedderwille / Kreis Soest

Neue Bauordnung in NRW: Weniger Bürokratie beim Bauen

Seit Dienstag (01.09.2026) gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Bauordnung. Sie soll das Bauen einfacher machen - für Hausbesitzer genauso wie für Planer und Behörden. Darauf macht die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest aufmerksam. Das Ziel der Neuregelung: Genehmigungsverfahren beschleunigen, Bürokratie abbauen und die Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten stärken.

Dachgeschoss ausbauen - ohne Genehmigung

Eine der auffälligsten Neuerungen betrifft Hausbesitzer, die ihr Dachgeschoss zu Wohnraum umbauen wollen. Bisher war dafür in der Regel eine Baugenehmigung nötig. Das fällt jetzt weg: Umbauten im Dachgeschoss zu Wohnzwecken - einschließlich der Errichtung von Dachgauben - gehören ab sofort zu den Vorhaben, die genehmigungsfrei sind. Wer also das Dach ausbauen oder eine Gaube einsetzen lassen will, kann direkt loslegen.

Bauantrag läuft jetzt digital

Die zweite große Änderung betrifft den Weg zum Bauantrag selbst. Bisher war das ein Papierprozess - ab sofort ist der digitale Bauantrag der Regelfall. Anträge können online gestellt werden, was die Bearbeitung durch die Behörden beschleunigen soll. Im Kreis Soest geht das ab heute unter www.kreis-soest.de/bauantrag.

Was ist die Genehmigungsfiktion?

Die neue Bauordnung führt außerdem die sogenannte Genehmigungsfiktion ein. Das klingt kompliziert, ist aber einfach erklärt: Wenn das Bauamt über einen Antrag nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist entscheidet, gilt die Baugenehmigung im Regelfall automatisch als erteilt. Das setzt die Behörden unter Druck, Anträge zügig zu bearbeiten - und gibt Bauherren mehr Planungssicherheit.

Wer ist im Kreis Soest zuständig?

Für die meisten Kommunen im Kreisgebiet ist das Bauamt des Kreises Soest die zuständige Genehmigungsbehörde. Ausnahmen gibt es für vier Städte: Lippstadt, Soest, Warstein und Werl haben jeweils eigene Bauämter und sind damit selbst für ihre Baugenehmigungen zuständig. Wer sich unsicher ist, wo er seinen Antrag stellen muss, sollte vorab bei der jeweiligen Stadt oder beim Kreis nachfragen.