Kreis Soest: Auswirkungen durch Geflügelpest in Paderborn

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Kreis Soest: Auswirkungen durch Geflügelpest in Paderborn

In einem Geflügelbestand in Delbrück-Westenholz (Kreis Paderborn) ist die Geflügelpest ausgebrochen. Teile von Lippstadt und Geseke liegen in der 10-Kilometer-Überwachungszone. Für Geflügelhalter gelten ab sofort strenge Auflagen.


© Geobasis NRW

Geflügelpest-Ausbruch in Paderborn betrifft Lippstadt und Geseke

Ein Ausbruch der Geflügelpest in Delbrück-Westenholz im Kreis Paderborn hat jetzt Folgen für den Kreis Soest. Nach der Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am Dienstagnachmittag (4. November), wurde neben einer Schutzzone von 3,1 Kilometern um den betroffenen Betrieb auch eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern eingerichtet. Diese umfasst Teile von Lippstadt und Geseke, darunter die Ortsteile Hörste, Teile von Lipperbruch und Mönninghausen.. Auf Anordnung des Kreises Paderborn waren bereits mit den ersten positiven Laborproben vorsorglich rund 4.100 Tiere aus dem betroffenen Bestand in Delbrück-Westenholz getötet worden. Der Veterinärdienst des Kreises Soest ergreift nun die nötigen Maßnahmen, um eine weitere Verbreitung des hochansteckenden Virus zu verhindern.

Aufstallungspflicht und Transportverbote in der Überwachungszone

Für Geflügelhalter in der Überwachungszone gelten ab sofort strenge Auflagen: Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten sind aufzustallen. Tierhaltende Betriebe müssen dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel mitteilen. Außerdem dürfen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, sonstige Erzeugnisse wie Eier und tierische Nebenprodukte von Geflügel weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Der Transport dieser Produkte ist somit komplett untersagt. Zusätzlich müssen Tierhalter strenge Hygienevorschriften beachten, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Amtsblatt regelt Details der Geflügelpest-Schutzmaßnahmen im Kreis Soest

Im Amtsblatt des Kreises Soest werden alle zwingend einzuhaltenden Regelungen veröffentlicht, die Geflügelhalter in der Überwachungszone befolgen müssen. Das Amtsblatt wurde gestern (5. November), veröffentlicht und erlangt heute (6. November) Rechtskraft. Der Kreisveterinärdienst bittet alle Geflügelhalter im Kreisgebiet, ihre Tiere genau zu beobachten und Verdachtsfälle zu melden. Unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel müssen vom Veterinäramt schnellstmöglich auf Geflügelpest untersucht werden. Die Behörde ist unter der Telefonnummer 02921/30-2172 und per E-Mail an [email protected] erreichbar. Außerhalb der Geschäftszeiten ist der Veterinärdienst über die Rettungsleitstelle des Kreises Soest zu erreichen.

Weitere Infos gibt es auf der Seite des Kreis Soest. Bürger finden dort auch einen Link zu einer Übersichtskarte, wenn sie wissen möchten, ob sie in der Überwachungszone liegen.